Ablauf
Eine Psychotherapie beginnt in der Regel damit, dass Sie mich anrufen oder mir eine e-mail schreiben. Ein Erstgespräch, eine sog. Sprechstunde dient zunächst dem gegenseitigen Kennenlernen und der anschließenden Entscheidung bezüglich einer Zusammenarbeit. Als Therapeutin schaue ich, ob ich fachlich für Sie geeignet bin. Wesentlich bei Ihrer Entscheidungsfindung sollte ein Gefühl von Vertrauen sein, da eine vertrauensvolle Bindung eine wichtige Vorrausetzung ist, sich im therapeutischen Prozess mit schwierigen Themen auseinanderzusetzen. Bei diesem ersten Zusammentreffen wird zudem abgeklärt, inwiefern eine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt, erste Zielsetzungen werden besprochen.
Wird eine Zusammenarbeit gewünscht, analysieren wir zunächst die Entwicklung, die Begleitumstände und den Verlauf Ihrer Problematik. Dies bildet die Grundlage für einen gemeinsam aufgestellten individualisierten Bedürfnis- und Behandlungsplan. Daran orientiert, kommen schrittweise verhaltenstherapeutische, emotionsfokussierte, traumatherapeutische und lösungsorientierte Methoden und Strategien zum Einsatz. Die gewonnenen Einsichten und Kompetenzen gilt es, im Alltag umzusetzen und positive Erfahrungen zu sammeln, um nachhaltige Konfliktbewältigungsstrategien zu manifestieren.
Im Verlauf der ersten Gespräche wird ein Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Hierzu ist es notwendig, einen Arzt zu konsultieren, der einen sog. Konsiliarbericht erstellt. Dieser Bericht wird dem Kassenantrag beigelegt. Zudem überprüft der Arzt, ob Ihr Problem durch körperliche Ursachen mitbedingt ist und ob gegebenenfalls eine ärztliche Behandlung erforderlich ist.
Kostenübernahme
Kosten von bis zu fünf sog. Probatorischen Sitzungen werden von allen Krankenkassen und Privatversicherungen getragen.
Bei privatversicherten Klienten ist die Kostenübernahme gemäß den vereinbarten Versicherungsbedingungen unterschiedlich geregelt. Daher informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenversicherung über Ihre vertraglichen Bedingungen für psychotherapeutische Leistungen.
Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit die Therapiekosten als Selbstzahler zu tragen. Die Kosten richten sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ).
Bei gesetzlich Versicherten umfasst eine Kurzzeittherapie 24 Therapiesitzungen, eine Langzeittherapie umfasst insg. bis zu 80 Therapiesitzungen. In Ausnahmefällen kann eine Verlängerung beantragt werden.
Schweigepflicht
Während der gesamten Therapie sowie darüber hinaus unterstehe ich nach § 203 des Strafgesetzbuches (STGB) der Schweigepflicht. Sie können mich dieser Schweigepflicht entbinden, wenn auf Ihren Wunsch z.B. gemeinsame Angehörigengespräche stattfinden sollen oder Berichterstattungen gegenüber eines von Ihnen ausgewählten Arztes oder einer Institution erfolgen sollen. Eine solche Entbindungserklärung kann jederzeit schriftlich zurückgenommen werden.
Psychotherapeutische Praxis Dipl.‑Psych. Susanne Anton